01Ist das ein automatisiertes Screening-Tool?
Nein. Die Prüfung ist eine persönlich durchgeführte, buchbare Dienstleistung. Es gibt keinen automatischen Risikoscore, keine Blackbox-Entscheidung und keine automatische Zu- oder Absage. Die Entscheidung und ihre rechtliche Verantwortung verbleiben vollständig beim Auftraggeber.
02Welche Quellen werden verwendet?
Je nach Auftrag werden öffentlich zugängliche Webseiten, berufliche Netzwerke, Medienarchive, Unternehmens- und Transparenzregister sowie weitere rechtmäßig nutzbare offene Quellen ausgewertet. Private Konten, Zugangssperren und Schutzmaßnahmen werden nicht umgangen. Jede relevante Fundstelle wird dokumentiert und auf Aktualität sowie Aussagekraft geprüft.
03Ist ein Background Check automatisch DSGVO-konform?
Nein. Auch öffentlich auffindbare Daten dürfen nicht beliebig verarbeitet werden. Zulässigkeit, Erforderlichkeit, Transparenz und Umfang hängen vom konkreten Zweck, der Rolle, der Rechtsgrundlage und dem Verhältnis der Beteiligten ab. Nach der aktuellen EuGH- und BAG-Rechtsprechung darf § 26 Abs. 1 BDSG zudem nicht schematisch als alleinige Rechtsgrundlage behandelt werden; die unmittelbar einschlägige Grundlage nach Art. 6 DSGVO ist gesondert zu prüfen. Deshalb beginnt jedes Mandat mit einem schriftlich begrenzten Prüfrahmen; die finale rechtliche Freigabe liegt beim Auftraggeber und seiner Datenschutz- oder Rechtsfunktion.
04Müssen Bewerber oder andere geprüfte Personen informiert werden?
In vielen Konstellationen bestehen Informationspflichten nach Art. 13 oder 14 DSGVO. Zeitpunkt, Inhalt und mögliche Ausnahmen sind im Einzelfall zu prüfen. Auf Wunsch wird der Auftraggeber bei einer verständlichen Prozessbeschreibung und einer passenden Informationsvorlage unterstützt; eine Rechtsberatung wird dadurch nicht ersetzt.
05Werden private Lebensbereiche oder geschützte Merkmale bewertet?
Nein. Politische Ansichten, Religion, Gesundheit, sexuelle Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit und andere besonders geschützte Merkmale sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Prüfung. Zufallsfunde werden ausgeblendet und nicht zur Entscheidungsgrundlage gemacht. Daten zu Straftaten und Verurteilungen werden nicht ohne eine gesondert geprüfte gesetzliche Grundlage verarbeitet.
06Ersetzt die Leistung eine gesetzliche AML- oder KYC-Prüfung?
Nein. OSINT kann Customer Due Diligence und Enhanced Due Diligence durch Quellenrecherche, Beteiligungsanalyse und Adverse-Media-Prüfung unterstützen. Vorgeschriebene Identifizierung, geldwäscherechtliche Risikoklassifizierung, Freigaben und Meldungen bleiben Aufgabe des jeweils Verpflichteten.
07Wie werden Ergebnisse übergeben und gelöscht?
Übermittlungsweg, Empfängerkreis, Aufbewahrung und Löschung werden vorab festgelegt. Berichte werden nicht öffentlich bereitgestellt. Arbeitsdaten werden nach Abschluss und Ablauf der vereinbarten Rückfragefrist gelöscht, soweit keine dokumentierte Pflicht oder Rechtsgrundlage für eine längere Aufbewahrung besteht.
08Wie schnell ist eine Prüfung möglich?
Das hängt von Fragestellung, Ländern, Namenshäufigkeit, Quellenlage und gewünschter Prüftiefe ab. Nach einem kurzen Scope-Call erhalten Sie ein individuelles Angebot mit belastbarem Zeitrahmen – statt einer pauschalen Sofortzusage.